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Freiangel-Gesetz


Jede Person hat das Recht, ohne Bewilligung und Gebühren die Freiangelfischerei unter den nachstehenden Bedingungen auszuführen. Davon ausgenommen sind Personen, denen das Patent entzogen werden musste.

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(bitte auf das Bild klicken, um die Informationen zum Freiangelrecht zu öffnen)