Der Kanton Aargau warnt vor dem Verzehr von Aargauer Fischen
In Aargauer Gewässern sind 28 Prozent der untersuchten Fische mit PFAS über den gesetzlichen Höchstwerten belastet. Das hat konkrete Folgen für Berufsfischer – aber auch für den Verzehr.
Darum geht es
- 28 Prozent von 107 untersuchten Fischproben überschreiten die gesetzlichen PFAS-Höchstwerte.
- Hechte aus dem Hallwilersee dürfen nicht mehr kommerziell verkauft oder gratis abgegeben werden.
- Privatpersonen sollen den Konsum von Hecht und Egli beschränken.
In Aargauer Gewässern haben 28 Prozent der untersuchten Fischproben die gesetzlichen Höchstwerte für PFAS überschritten, wie das Departement Gesundheit und Soziales in einer Mitteilung schreibt. Dies ergab ein Monitoring des Amts für Verbraucherschutz (AVS), das von Mai 2025 bis Januar 2026 durchgeführt wurde. Insgesamt wurden 107 Proben aus acht Gewässern analysiert.
Besonders betroffen sind Hechte aus dem Hallwilersee sowie Alet aus der Bünz und der Reuss. Aufgrund der Ergebnisse dürfen Hechte vom Hallwilersee nicht mehr kommerziell vermarktet oder unentgeltlich abgegeben werden. Privatpersonen können jedoch weiterhin Hechte fangen und verzehren. Das AVS empfiehlt aber, den Konsum auf eine Portion pro Monat (120 g Filet) zu beschränken.
Beim Egli aus dem Hallwilersee lagen die Ergebnisse der Proben laut AVS zwar unter dem gesetzlichen Grenzwert, sie waren aber auf einem derart hohen Niveau, dass empfohlen wird, den Verzehr sogar auf eine Portion alle zwei Monate zu beschränken.
Für den Alet werden keine Massnahmen ergriffen oder empfohlen. Begründet wird dies damit, dass der Alet aus der Bünz und Reuss vergleichsweise gering belastet sei, nicht kommerziell vermarktet werde und nicht zu den häufig verzehrten wildlebenden Speisefischen gehöre.
Die Untersuchung umfasste Proben von sechs Fischarten aus Gewässern wie Rhein, Aare, Reuss, Limmat, Hallwilersee, Bünz, Suhre und Surb. Die Probenahme erfolgte in Zusammenarbeit mit der Sektion Jagd und Fischerei des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Fische aus Zuchtbetrieben sind von der Belastung nicht betroffen.
Was sich nun in den Aargauer Fischen zeigt, könnte sich auch in anderen Nahrungsmitteln niederschlagen. Für die Zukunft plant das Amt für Verbraucherschutz daher ein Monitoring von Mischmilchproben, um mögliche PFAS-Belastungen in der Milch zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet. (phh)