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Kanton Luzern

Anbei sehen Sie nähere Details zu den Patenten des Kantons Luzern


Patente

Wer in den verschiedenen Seen des Kantons Luzern fischen will, braucht ein Patent.


Pacht

Die Fliessgewässer im Kanton Luzern sind in Reviere eingeteilt und werden jeweils für acht Jahre an Pächtergruppen verpachtet. Bis 2012 sind sämtliche Reviere verpachtet.


Freiangelfischerei

Am Vierwaldstättersee und am Sempachersee ist das Fischen mit der einfachen Angel von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus ohne Bewilligung und Gebühren erlaubt. Dabei dürfen nur natürliche Köder und keine toten und lebenden Köderfische eingesetzt werden.


Private Fischereirechte

Im Kanton Luzern gibt es an Seen und auch an vereinzelten Fliessgewässern private Fischereirechte. Sie entwickelten sich aus der Uferfischerei und werden auch Privatfischenzen genannt. Heute gehören sie meist Korporationsgemeinschaften oder alteingesessenen Familien.


Die Erteilung der Fischereiberechtigung in einem privaten Fischereirecht ist Sache des Eigentümers. Die Fischerei hat sich aber stets nach der übergeordneten Gesetzgebung des Bundes und des Kanton zu richten.


Kontakt:

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33
Postfach
6210 Sursee

Telefon: 041 925 10 00
Fax: 041 925 10 09