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Vorstoss gutgeheissen!


Luzerner Kantonsparlament will schärfere Vorschriften gegen Quaggamuschel


Die Luzerner Kantonsregierung muss ein Verbot für die Einwasserung von Wanderbooten prüfen. Das Kantonsparlament hat am Dienstag einen dringlichen Vorstoss von Sara Muff (SP) mit 112 zu 1 Stimmen gutgeheissen.

Das Parlament will mit schärferen Vorschriften für Schiffsbesitzer das Einschleppen der Quaggamuschel verhindern. Die Muschel bedrohe nicht nur die einheimische Natur, sondern auch kritische Infrastruktur, sagte Muff. So könnten sie Leitungen verstopfen. Sei die Muschel einmal in einem Gewässer, sei es zu spät.

In allen Kantonen der Zentralschweiz gilt eine Reinigungspflicht für Schiffe, die das Gewässer wechseln. Der Kanton Luzern hat diese Massnahme auf den 1. Mai in Kraft gesetzt. Die Umsetzung ist derzeit noch in Arbeit.

 

Skepsis im Parlament

Das Kantonsparlament ist indes wie Muff skeptisch, dass diese Massnahme genügt. Franziska Rölli (GLP) sagte, die Umsetzung der Schiffsreinigungspflicht sei ungenügend. Sandra Meyer-Huwyler (SVP) sagte, die Quaggamuschel sei bereits in vielen Gewässern der Schweiz zur Plage geworden. Laura Spring (Grüne) sagte, ein Verbot sei zwar einschneidend, aber letztlich eine kostengünstige Lösung.

Die Regierung verschloss sich einem Verbot nicht, wies aber darauf hin, dass ein solches nicht rasch umgesetzt werden könne. Sie beantragte deswegen, den Vorstoss nur teilweise zu überweisen und stellte allenfalls für 2025 eine Prüfung eines Verbots in Aussicht.

Regierungsrat Fabian Peter (FDP) sagte, für ein Verbot müssten alle Betroffenen einbezogen werden. Ein Verbot habe für einzelne immer Konsequenzen, es müsse deswegen verhältnismässig sein. Die Regierung wolle deswegen Schritt für Schritt vorgehen, aber es würden rasche Schritte sein.




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