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Allgemeinverfügung betreffend Einwasserungsverbot auf Sempacher-, Baldegger- und Rotsee


Ab dem 10. Dezember 2024 gilt für den Sempacher-, Baldegger-, und Rotsee bis auf Weiteres ein Einwasserungsverbot für immatriku lierte Schiffe, die nicht auf einem dieser Seen zugelassen sind oder die zuvor in einem anderen Gewässer lagen. Grund dafür ist die dro hende Gefahr der Einschleppung der Quaggamuschel.


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Kanton Luzern