Zusatzpatent für Gäste:
Neu kann zu einem Jahrespatent für Erwachsene ein Zusatzpatent für Gäste gelöst werden. Der Gast untersteht der Verantwortung und Kontrolle des Jahrespatentinhabers und darf nur Geräte benützen, die auch für das Jahrespatent erlaubt sind. Bei der Fliessgewässerfischerei darf insgesamt nur mit einer Rute gefischt werden, bei der Seefischerei müssen Jahrespatentinhaber und Gast vom selben Boot aus angeln. Alle Fänge müssen in die Statistik des Jahrespatents eingetragen werden und dürfen die dafür geltende zahlenmässige Fangbeschränkung nicht überschreiten.
Fischen in der Sarneraa:
Mit einem Jahrespatent für Fliessgewässer darf in der Sarneraa von Sarnen bis Alpnach ganzjährig gefischt werden. Die Schonvorschriften für die einzelnen Fischarten und die besonderen Bestimmungen betreffend Angelgeräte sind zu beachten.
Verwendung von Angeln mit Widerhaken in Seen:
Im Alpnachersee, Sarnersee, Wichelsee und Sewensee ist das Verwenden von Angeln mit Widerhaken für Anglerinnen und Angler mit Sachkunde-Nachweis generell zugelassen.
Einsatz von seitliche Auslegern im Alpnachersee und Sarnersee:
Der seitliche Abstand von Sideplanern und Rutenhunden darf im Alpnachersee und Sarnersee höchstens 20 Meter betragen. Bei der Schleppfischerei ist das Boot mit einem weissen Ball (30 cm Durchmesser) zu kennzeichnen.
Verbot des lebenden Köderfischs:
Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist in allen Gewässern generell verboten.
Umgehungsgerinne Kleine Schliere:
Im Umgehungsgerinne an der Kleinen Schliere unterhalb der Brücke A8 ist jegliches Fischen
untersagt.
Fangmindestmass Forellen:
Das Fangmindestmass für Bach- und Seeforellen beträgt:
- in Fliessgewässern 24 cm
- im Alpnachersee und Wichelsee 35 cm
- im Sarnersee 45 cm
(bitte auf das Bild klicken, um das Merkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden per 01.01.2015 zu öffnen)
(bitte auf das Bild klicken, um die Patentarten und Preise Fischerei Obwalden per 01.01.2015 zu öffnen)
(bitte auf das Bild klicken, um die Aenderungen im Fischereirecht im Kanton Obwalden per 01.01.2015 zu öffnen)