Der Bundesrat hat das allgemeine Verbot des Kitesurfens per 15. Februar 2016 aufgehoben. Auf denselben Zeitpunkt hin wird Kitesurfen auf den schiffbaren öffentlichen Gewässern in Obwalden legalisiert, wie die Obwaldner Staatskanzlei mitteilt. Es gelten dieselben Regeln wie für das Windsurfen.
Kitesurfen ist im Kanton Obwalden seit 2005 auf dem Alpnacher- und dem Sarnersee verboten. Erlaubt ist es gegenwärtig auf Teilflächen des Lungerersees sowie auf dem Nidwaldner Teil des Alpnachersees. Bislang habe das Kitesurfen im Kanton Obwalden zu keinen negativen Rückmeldungen geführt, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Zudem habe die Sportart in den vergangenen Jahren bezüglich Ausrüstung und Sicherheit eine positive Entwicklung erfahren.
Aus polizeilicher Sicht bestehen demnach heute im Kanton Obwalden somit keine Gründe, welche weiterhin eine allgemeine Einschränkung des Kitesurfens auf den schiffbaren Gewässern erforderlich machen. Weiterhin in Kraft bleiben die Schutzbestimmungen für die Natur sowie für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. So sind das Befahren von Naturschutzgebieten und gesperrten Zonen bei Badeanstalten auch nach dem 15. Februar 2016 verboten.