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Angelfischer zahlen ab kommendem Jahr 50 Franken Hegebeitrag


Angelfischer bezahlen ab 2020 im Kanton Bern einen Hegebeitrag von 50 Franken. Das Geld wird für Arbeiten an den Gewässern und für die Fischbestände verwendet.

Vom Beitrag befreit sind jene Angelfischer, die einem Verein angehören, der dem kantonalen Fischereiverband angeschlossen ist. Der Bernisch Kantonale Fischereiverband steht hinter dieser Massnahme.

Weil die Bachforellen- und Äschenbestände in den bernischen Gewässern in den letzten Jahren stark abgenommen haben, wird die Schonzeit der Äsche um dreieinhalb Monate verlängert, wie die bernische Volkswirtschaftsdirektion am Dienstag mitteilte.

Die Schonzeit dauert neu vom 1. Januar bis am 31. August. Um die Population der Bachforellen zu schützen dürfen Fischerinnen und Fischer neu nur noch 50 Stück pro Jahr fangen. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Änderungen in der Direktionsverordnung über die Fischerei veranlasst.

Der bernisch-kantonale Fischereiverband begrüsste bereits vergangenes Jahr die Einführung der Hegebeiträge.


Klarere Regeln für den Wassersport

Weiter hat die Regierung in der Fischereiverordnung auch die Regeln für Wassersportnutzungen wie Canyoning und Riverrafting neu gestaltet. Damit gelten für kommerzielle Anbieter und Private die gleichen Regeln.

«Eine Win-Win-Situation», wie Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann in einer Mitteilung seiner Direktion zitiert wird. So könnten die Gewässer gezielter vor negativen Einflüssen geschützt werden. Zudem wüssten alle, was wo gilt.

Wassersportaktivitäten wie Canyoning und Riverrafting werden grundsätzlich erlaubt. Im Anhang der Verordnung sind jene Gewässer und Gewässerabschnitte aufgeführt, in welchen sie verboten oder nur mit Einschränkungen möglich sind.

Die revidierte Fischereiverordnung und die Direktionsverordnung über die Fischerei treten Anfang 2020 in Kraft.