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Newsletter SFV - Der Bauernverband spielt sich bei Pestiziden ins Offside

Die Trinkwasserinitiative ist kein „Eigentor“, wie der Schweizer Bauernverband be-hauptet. Im Gegenteil: Der Bauernverband spielt sich ins Offside, weil er mit einem Totalverbot der Pestizide droht und bewusst den möglichen Spielraum bei der Um-setzung der Initiative unterschlägt. Der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) widerspricht.

An einer Medienkonferenz in Limpach versuchte heute der Schweizer Bauernverband aufzuzeigen, wie verheerend sich die hängige Trinkwasserinitiative (Einschränkung der Direktzahlungen) auf die Landwirtschaft auswirken würde. Mit der Trinkwasserinitiative müsste gemäss der bäuerlichen Interpretation auf alle Pestizide verzichtet werden, sogar im Biolandbau.
Der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) relativiert die Bauernverbands-Studie in zwei wesentlichen Punkten: Repräsentativität der untersuchten Betriebe und die Ausle-gung.

Kritik 1: nicht repräsentativ
Erstens schreiben die vom Bauernverband beauftragten Studienverfasser selber, dass die elf ausgewählten Betriebe nicht repräsentativ für die Schweizer Landwirtschaft sind. Wörtlich heisst es in der Studie der Berner Fachhochschule für Agrar-, Forst- und Le-bensmittelwissenschaften: „Die Ergebnisse können unter keinen Umständen verallge-meinert werden.“ Eine schlüssige Aussage über die Auswirkungen ist also rein quantitativ und wissenschaftlich nicht zulässig.

Kritik 2: Spielraum unterschlagen
Die zweite – viel wichtigere – Kritik der Fischer und der Gewässerschutzfachleute ist die Auslegung des Initiativtextes. Der Bauernverband malt den Teufel an die Wand, indem er den Initiativtext bewusst stur wortgetreu auslegt und von einem Totalverzicht spricht. Damit unterschlägt der Bauernverband bewusst den Unterschied zwischen Verfassung und Gesetzgebung. In der Verfassung wird (bei jedem Thema) der Grundsatz festgehal-ten, die Umsetzung geschieht auf Gesetzesebene und hierzu braucht es eine sorgfältige Interpretation des Textes, die Auslegung nach rechtlich definierten Methoden.
Wie dies erfolgen könnte, zeigt ein Rechtsgutachten, welches die beiden Verbände SFV und VSA in Auftrag gegeben haben und das heute veröffentlicht wurde. Gemäss diesem bietet sich dem Gesetzgeber bei der Umsetzung der Initiative ein beachtlicher Spielraum. Die Auswirkungen der Initiative auf die Schweizerische Landwirtschaft und Ernährungssi-cherheit haben sich an einer solchen Auslegung zu messen. SFV und VSA bieten Hand für Verhandlungen an einem runden Tisch, um eine vernünftige Auslegung des Initiativ-textes mit allen Anspruchsgruppen zu erarbeiten.

Überhaupt – erst AP 22+, dann Initiativen  
Ganz grundsätzlich bezeichnen der Schweizerische Fischerei-Verband SFV und der VSA die aktuelle politische Agenda „nicht im Interesse der Bevölkerung.“ Die Erwartungshal-tung der Schweizer Bevölkerung und der Mehrheit der Parteien, dass der Einsatz von Pestiziden in der Nahrungsmittelproduktion massiv zurückgefahren werden muss, ist gross und unüberhörbar. Damit sich bei diesem Thema wirklich etwas bewegt, müsste zuerst die Agrarpolitik AP 22+ behandelt werden, und erst anschliessend, falls noch notwendig, die beiden eingereichten Initiativen (Trinkwasser- und Pestizid-Initiative).  
Die Gefahr ist sonst gross, dass aufgrund des aktuellen Zeitplans die Volksinitiativen abgelehnt werden und das Parlament möglicherweise nicht auf die AP 22+ eintritt – und somit würde der Pestizid-Einsatz in unseren Gewässern und der Nahrungsmittelprodukti-on unbehindert weitergehen.

Gegenvorschlag wäre richtig
Der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) und der VSA machen – im Unterschied zum Bauernverband – nicht auf stur. Beide Verbände sind nach wie vor überzeugt, dass ein Gegenvorschlag zur Trinkwasserinitiative sachlich und politisch richtig wäre. Damit könn-ten Unebenheiten des Initiativtextes präzisiert werden. Mit einem Gegenvorschlag – di-rekt oder indirekt – macht der Fischerei-Verband seit Jahren gute Erfahrungen. Zuletzt beim Gewässerschutz.




(einfach untenstehendes Logo vom SFV anklicken und Sie erhalten das erwähnte Gutachten)

SFV