Angeln bzw. Fischen ist eine Tätigkeit, die manche Menschen abschreckt. Zu Unrecht, findet Arno Affolter. «Wer sich darauf einlässt, kann auch im Alltag besser abschalten», ist er überzeugt.
Wird vom Ufer oder vom stehenden Boot aus eine Rute eingesetzt, ist von Angeln die Rede. Kommen zum Beispiel der sogenannte «Seehund» oder «Rutenhunde» vom fahrenden Boot zum Einsatz, um grössere Wasserflächen zu durchkämmen, wird gefischt.
Arno Affolter praktiziert beide Varianten. Das Fischen oder Angeln vom Boot aus setzt in jedem Fall ein Patent voraus sowie je nach Gültigkeitsdauer des Patentes einen Sachkunde-Nachweis (SaNA). Vom Ufer aus braucht das Angeln in öffentlichen Gewässern in der Regel keine Bewilligung (siehe Infobox).
Korrekt fischen
In den Kantonen sind die Berechtigungen zum Fischen unterschiedlich geregelt. Am besten informieren Sie sich bei der jeweiligen kantonalen Fischereibehörde. In vielen Fällen gilt: Fischen vom Ufer ist grundsätzlich erlaubt ohne Bewilligung und Gebühren – vorausgesetzt, dass mit natürlichen Ködern (Brot, Wurm, Maden) gefischt wird und keine Widerhaken verwendet werden.
Das sogenannte Freiangelrecht existiert vor allem an grösseren Seen wie dem Vierwaldstättersee, Zürichsee, Zugersee oder Bodensee. Wer vom stehenden oder fahrenden Boot aus angelt, braucht ein Patent. Ist es länger als 30 Tage lang gültig, ist zusätzlich der Sachkunde-Nachweis (SaNa) notwendig.