In den Turbinen von Wasserkraftwerken verletzen sich täglich viele Fische – oft tödlich. Eine Petition an den Bundesrat fordert eine konsequente Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes. Dieses verlangt bauliche Massnahmen an den Kraftwerken, damit die Fische gefahrlos flussabwärts schwimmen können.
Wanderfische wie der Aal oder die Seeforelle sind stark bedroht. Und sie sind nicht allein: Über die Hälfte der Schweizer Fischarten stehen auf der roten Liste der gefährdeten Arten. Ein Grund sind die rund 1’000 wasserkraftbedingten Hindernisse, welche die Fischwanderung in unseren Bächen und Flüssen blockieren. Dadurch sind die Fische von ihren saisonalen Laich- und Futterplätzen abgeschnitten.
Wasserkraftanlagen versperren die wichtigsten Wanderrouten wie den Rhein und seine Zuflüsse Aare, Limmat und Reuss, sowie die Rhone und den Doubs. Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass alle Anlagen bis 2030 saniert sein müssen, damit die Fische ungehindert flussauf- und ab schwimmen können. Heute ist ein Teil der Wasserkraftwerke mit Fischaufstiegshilfen ausgerüstet. Diese ermöglichen nur den Aufstieg, da die Fische beim Abstieg der Hauptströmung folgen. Stromabwärts verletzen sich die Fische in den Turbinen und verenden oft auf qualvolle Weise.
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