Bestandesschutz: Verbot der Live-Sonar Technologie bei der Fischerei auf dem Sarnersee
Ab der Saison 2023 dürfen beim Fischen auf dem Sarnersee nur noch herkömmliche Echolot-Geräte verwendet werden, nicht aber solche mit der neuartigen Live-Sonar Technologie. Dies und eine Anpassung betreffend die Fischerei zur Nachtzeit sind Inhalt eines Nachtrags zu den Ausführungsbestimmungen über die Fischerei, welche der Regierungsrat erlassen hat.
In den letzten Jahren hat die Fischerei mit einer neuen Generation von Echolotgeräten, der sogenannten Live-Sonar Technologie, an Beliebtheit gewonnen. Diese Technologie wird von Booten aus eingesetzt und ermöglicht hochaufgelöste Echolotbilder in Echtzeit von Fischen und Ködern. Damit können gezielt grosse Fische geködert und gefangen werden. Grosse Fische sind jedoch nach heutigem Kenntnisstand populationsrelevant und ihre gezielte Befischung kann einen Fischbestand beeinträchtigen. Die Weiterverbreitung der Live-Sonar Technologie ist deshalb aus Sicht der Fischökologie problematisch.
Aus diesem Grund wurde der Einsatz der Live-Sonar Technologie auf dem Sarnersee auf Antrag der kantonalen Fischereikommission verboten. Für den Lungerersee, wo überwiegend die eingesetzten Regenbogenforellen befischt werden, sowie für den Wichelsee, auf dem keine Boote zugelassen sind, stand ein Verbot nicht zur Diskussion. Für den Alpnachersee gelten die Bestimmungen des Fischereikonkordats Vierwaldstättersee, für welchen die zuständige Fischereikommission vor einigen Wochen ein Positionspapier gegen die Weiterverbreitung der Live-Sonar Technologie publiziert hat.
Neben dem Verbot der Live-Sonar Technologie auf dem Sarnersee werden die Bestimmungen über die Nachtfischerei angepasst. Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober darf von 22.00 bis 04.00 Uhr, vom 1. November bis Ende Februar von 20.00 bis 06.00 Uhr grundsätzlich nicht gefischt werden. Die bisher geltende Ausnahme für die Nachtfischerei auf Trüschen wird aufgehoben. Stattdessen darf künftig am Sarnersee von öffentlich zugänglichen Ufern aus zwischen 1. März und 31. Oktober länger gefischt werden, nämlich von 04.00 bis 24.00 Uhr.
Die neuen Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
für die Medienerklärung auf untenstehendes Logo klicken: